Führerschein mit 17 Jahren
Ausbildungsbeginn: Ab 16 1/2 Jahren.
Es gibt keine besondere Ausbildungsform! Der Schüler nimmt am normalen Unterricht teil.
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 17. Geburtstag und die praktische Prüfung kann einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Nach bestandener Prüfung darf der Inhaber nur mit einem Begleiter fahren. Diese Begleiter müssen vorher bekannt sein. Es können mehrere Begleiter benannt werden. Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre ununterbrochen(!) im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Im Verkehrszentralregister darf er nicht mehr als 1 Punkte haben.
Kosten: Zusätzliche Antragsgebühren bei der Verwaltung für jeden Begleiter.
Konsequenzen: Wer ohne Begleiter fährt bekommt die Fahrerlaubnis widerrufen!