FĂŒhrerscheinklassen News
MOFA
- Mofa 25 und Segway
- Mofafahrer (FahrrÀder mit Hilfsmotor bis 25 km/h bbH) und
- Segway-Fahrer (zweirĂ€drige Elektroroller) benötigen eine PrĂŒfbescheinigung - Jede Fahrerlaubnis ersetzt die PrĂŒfbescheinigung
- Erwerb:
- direkt
- Mindestalter:
- 15 Jahre
Klasse AM
- ZweirÀdrige KleinkraftrÀder (auch mit Beiwagen) und
FahrrÀder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit
- max. 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.
- max. 4kW Nenndauerleistung (Elektromotor) - DreirĂ€drige KleinkraftrĂ€der bzw. vierrĂ€drige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei FremdzĂŒndungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW
Nutzleistung; bei Elekromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung.
VierrÀdige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg
Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
- Erwerb:
- direkt
- Mindestalter:
- 16 Jahre
- Einschluss:
- keine
Klasse A1
- KraftrĂ€der (auch mit Beiwagen) mit bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung, bei denen das VerhĂ€ltnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht ĂŒbersteigt
- DreirÀdrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten RÀdern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und mit einer max. Motorleistung bis zu 15 kW
- Erwerb:
- direkt
- Mindestalter:
- 16 Jahre
- Einschluss:
- AM
Klasse A2
- KraftrĂ€der (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das VerhĂ€ltnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht ĂŒbersteigt
- Bei zweijĂ€hrigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische PrĂŒfung erforderlich
- Erwerb:
- direkt
- Mindestalter:
- 18 Jahre
- Einschluss:
- AM, A1
Klasse A
- KraftrÀder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h
- DreirĂ€drige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten RĂ€dern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung ĂŒber 15 kW
- Erwerb:
- direkt
- Mindestalter:
- 24 Jahre fĂŒr KraftrĂ€der bei Direkteinstieg
21 Jahre fĂŒr dreirĂ€drige Kfz mit mehr als 15 kW
20 Jahre fĂŒr KraftrĂ€der bei zweijĂ€hrigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische PrĂŒfung erforderlich - Einschluss:
- AM, A1, A2
Klasse B
- Kraftfahrzeuge - auĂer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A - bis 3500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen auĂer dem FahrzeugfĂŒhrer ausgelegt und gebaut sind
- AnhĂ€nger bis 750 kg zGM bzw. AnhĂ€nger ĂŒber 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 3500 kg nicht ĂŒbersteigt
- Erwerb:
- B
- Mindestalter:
- 18 Jahre
17 Jahre bei begleitetem Fahren - Einschluss:
- AM, L
Klasse B96
Fahrerlaubnis der Kl. B mit SchlĂŒssel 96
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem AnhĂ€nger ĂŒber 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg ĂŒberschreitet, aber 4250 kg nicht ĂŒbersteigt
- Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich
- Vorbesitz:
- B
- Mindestalter:
- 18 Jahre
17 Jahre bei begleitetem Fahren - Einschluss:
- keine
Klasse BE
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem AnhĂ€nger bzw. SattelanhĂ€nger bestehen, sofern die zGM des AnhĂ€ngers bzw. SattelanhĂ€ngers 3500 kg nicht Ăbersteigt
- Erwerb:
- B
- Mindestalter:
- 18 Jahre
17 Jahre bei begleitetem Fahren - Einschluss:
- keine
Klasse C1
- Kraftfahrzeuge - auĂer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A - mit mehr als 3500 kg zGM aber nicht mehr als 7500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen auĂer dem FahrzeugfĂŒhrer ausgelegt und gebaut sind
- AnhÀnger bis zu 750 kg zGM
- Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute Àrztliche Untersuchung
- Vorbesitz:
- B
- Mindestalter:
- 18 Jahre
- Einschluss:
- keine
Klasse C1E
- Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. C1 und AnhĂ€nger oder SattelanhĂ€nger ĂŒber 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 12000 kg nicht ĂŒbersteigt
- Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. B und AnhĂ€nger oder SattelanhĂ€nger ĂŒber 3500 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 12000 kg nicht ĂŒbersteigt
- Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute Àrztliche Untersuchung
- Vorbesitz:
- C1
- Mindestalter:
- 18 Jahre
- Einschluss:
- BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden
Klasse C
- Kraftfahrzeuge - auĂer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 , A - mit mehr als 3500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen auĂer dem FahrzeugfĂŒhrer ausgelegt und gebaut sind
- AnhÀnger bis zu 750 kg zGM
- Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue Àrztliche Untersuchung
- Vorbesitz:
- B
- Mindestalter:
- 21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 1) - Einschluss:
- C1
Klasse CE
- Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. C und AnhĂ€nger oder SattelanhĂ€nger ĂŒber 750 kg zGM
- Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue Àrztliche Untersuchung
- Vorbesitz:
- C1
- Mindestalter:
- 21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 1) - Einschluss:
- BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)
Klasse D1
- Kraftfahrzeuge - auĂer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A - die zur Beförderung von mehr als 8 Personen aber nicht mehr als 16 Personen auĂer dem FahrzeugfĂŒhrer ausgelegt und gebaut sind, LĂ€nge nicht mehr als 8 m
- AnhÀnger bis zu 750 kg zGM
- Voraussetzungen: Àrztliches Gutachten
- Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute Àrztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahres ist ein erneutes Àrztliche Gutachten erforderlich
- Vorbesitz:
- B
- Mindestalter:
- 21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 1) - Einschluss:
- keine
Klasse D1E
- Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. D1 und einem AnhĂ€nger ĂŒber 750 kg zGM
- Voraussetzungen: Àrztliches Gutachten
- Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute Àrztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes Àrztliches Gutachten erforderlich
- Vorbesitz:
- D1
- Mindestalter:
- 21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 1) - Einschluss:
- BE, und C1E bei Vorbesitz von C1
Klasse D
- Kraftfahrzeuge - auĂer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A - die zur Beförderung von mehr als 8 Personen auĂer dem FahrzeugfĂŒhrer ausgelegt und gebaut sind
- AnhÀnger bis zu 750 kg zGM
- Voraussetzungen: Àrztliches Gutachten
- Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute Àrztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes Àrztliches Gutachten erforderlich
- Vorbesitz:
- B
- Mindestalter:
- 24 Jahre
23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3) - Einschluss:
- D1
Klasse DE
- Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. D und einem AnhĂ€nger ĂŒber 750 kg zGM
- Voraussetzungen: Àrztliches Gutachten
- Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute Àrztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes Àrztliches Gutachten erforderlich
- Vorbesitz:
- D
- Mindestalter:
- 24 Jahre
23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3) - Einschluss:
- BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im Vorbesitz
Klasse L
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart fĂŒr land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bbH bis zu 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und AnhĂ€ngern (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h bbH und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und AnhÀngern
- Erwerb:
- direkt
- Mindestalter:
- 16 Jahre
- Einschluss:
- keine
Klasse T
- Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen die nach ihrer Bauart fĂŒr land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- ab 16 Jahren bis 40 km/h
- ab 18 Jahren bis 60 km/h fĂŒr Zugmaschinen sowie bis 40 km/h fĂŒr selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit AnhĂ€ngern
- Erwerb:
- direkt
- Mindestalter:
- 16 Jahre
- Einschluss:
- L