Führerscheinklassen ab 19.01.2013
Die Fahrschule Miecke & Partner bieten dem Fahrschüler nicht nur die Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis an.
Sollten Sie besondere Wünsche haben, sich unsicher im Straßenverkehr fühlen, oder sind lange nicht gefahren und wünschen sich eine zusätzliche Fahrschulung, oder haben Sie Probleme mit den neuesten Verkehrsregeln oder Verkehrszeichen? Auch hierfür bieten wir unsere Fachkompetenz an. Fragen Sie in unserem Büro, wir werden sicherlich auch für Sie eine Lösung finden.
Nachfolgend eine Übersicht mit kurzer Beschreibung über die Führerscheine und Führerscheinklassen die aktuell im Angebot sind.
Info`s "Führerschein mit 17"
Mofa
- Mofafahrer (Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h bbH) und Segway-Fahrer (zweirädrige Elektroroller) benötigen eine Prüfbescheinigung
- Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung
Besonderheiten |
keine praktische Fahrprüfung! |
Erwerb |
direkt |
Mindestalter |
15 Jahre |
Mofakurse finden ständig in unserem Hause statt. Die Prüfung kann max. 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.
Klasse AM
- bis 45 km/h bbH, mit
max. 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw. - max. 4kW Nenndauerleistung (Elektromotor)
Besonderheiten |
Kleinkrafträder, die bis zum 31.12.2001 in den Verkehr gebracht werden, dürfen bis 50 km/h schnell sein. |
vorgeschriebene Sonderfahrten: |
keine Sonderfahrten |
Dauer der Fahrprüfung: |
55 Minuten |
Erwerb: |
direkt |
Mindestalter |
16 Jahre |
Einschluss: |
keine |
Klasse A1
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und mit einer max. Motorleistung bis zu 15 kW
Fahrzeuge |
Motorräder bis 125 ccm und 11 kW |
vorgeschriebene Sonderfahrten: |
5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrt |
Dauer der Fahrprüfung: |
70 Minuten |
Erwerb: |
direkt |
Mindestalter |
16 Jahre |
Einschluss: |
AM |
Klasse A2 (bis 35 kW)
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW(48 Ps), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich
Mindestalter |
18 Jahre |
vorgeschriebene Sonderfahrten: |
5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrt bei vorhandener Klasse A1: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Beleuchtungsfahrt |
Dauer der Fahrprüfung: |
70 Minuten |
Erwerb |
direkt |
Mindestalter |
18 Jahre |
Einschluss: |
AM, A1 |
Klasse A
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h (ohne Leistungsbeschränkung)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung über 15 kW
Besonderheiten |
Wer die Klasse A erwerben möchte, ohne vorher zwei Jahre lang die Klasse A2 zu besitzen, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Das nennt man "Direkteinstieg". |
vorgeschriebene Sonderfahrten: |
5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrt bei vorhandener Klasse A2 unter 2 Jahren: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Beleuchtungsfahrt |
Dauer der Fahrprüfung: |
70 Minuten |
Erweb: |
direkt |
Mindestalter |
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg |
Einschluss:r |
AM, A1, A2 |
Klasse B
- Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeugen der Klassen A1, A2 und A - bis 3500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- Anhänger bis 750 kg zGM bzw. Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Besonderheiten |
Bei Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeugen wird auch der Führerschein auf Automatikfahrzeuge beschränkt. |
vorgeschriebene Sonderfahrten: |
5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrt |
Dauer der Fahrprüfung: |
60 Minuten |
Erwerb: |
direkt |
Mindestalter |
18 Jahre |
Einschluss: |
AM, L |
Klasse B96
Fahrerlaubnis der Kl. B mit Schlüssel 96
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt
- Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich
Besonderheiten |
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse sondern eine Ausdehnung der Klasse B |
Dauer der Ausbildung |
Theorie: 150 Minuten |
Dauer der Fahrprüfung: |
nicht erforderlich |
Vorbesitz: |
Die Schulung darf bereits vor Erteilung der Klasse B erfolgen |
Mindestalter |
18 Jahre |
Einschluss: |
keine |
Klasse BE
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger bestehen, sofern die zGM des Anhängers bzw. Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt
Mindestalter |
18 Jahre |
Besonderheiten |
Es darf auch mit einem Automatik-Zugfahrzeug ausgebildet werden, ohne Beschränkung der Klasse BE auf Automatikfahrzeuge. |
vorgeschriebene Sonderfahrten: |
3 Überland, 1 Autobahn, 1 Beleuchtungsfahrt |
Dauer der Fahrprüfung: |
55 Minuten |
Vorbesitz: |
Klasse B |
Mindestalter |
18 Jahre |
Einschlussr |
keine |
Klasse C1
- Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeugen der Klassen A1, A2, A - mit mehr als 3500 kg zGM aber nicht mehr als 7500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- Anhänger bis zu 750 kg zGM
Befristung |
bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung |
Besonderheiten |
Wer mit dem der Führerscheinklasse C1 Gewerblich fahren möchte muß zusätzlich noch die Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren. |
vorgeschriebene Sonderfahrten: |
3 Überland, 1 Autobahn, 1 Beleuchtungsfahrt |
Dauer der Fahrprüfung: |
85 Minuten |
Vorbesitz: |
Klasse B |
Mindestalter: |
18 Jahre |
Einschluss:r |
keine |
Klasse C1E
- Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. C1 und Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 12000 kg nicht übersteigt
- Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. B und Anhänger oder Sattelanhänger über 3500 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 12000 kg nicht übersteigt
Befristung |
bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung |
Besonderheiten |
Wer mit dem der Führerscheinklasse C1 Gewerblich fahren möchte muß zusätzlich noch die Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren. |
vorgeschriebene Sonderfahrten: |
3 Überland, 1 Autobahn, 1 Beleuchtungsfahrt |
Dauer der Fahrprüfung: |
85 Minuten |
Vorbesitz: |
C1 |
Mindestalter: |
18 Jahre |
Einschluss: |
BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden |
Klasse C
- Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeugen der Klassen A1, A2 , A - mit mehr als 3500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- Anhänger bis zu 750 kg zGM
Befristung |
auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung |
Besonderheiten |
Wer mit dem der Führerscheinklasse C1 Gewerblich fahren möchte muß zusätzlich noch die Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren. |
vorgeschriebene Sonderfahrten: |
5 Überland, 2 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrt |
Dauer der Fahrprüfung: |
85 Minuten |
Vorbesitz: |
Klasse B |
Mindestalter |
21 Jahre |
Einschluss: |
C1 |
Klasse CE
- Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. C und Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zGM
Befristung |
auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung |
Besonderheiten |
Wer mit dem der Führerscheinklasse C1 Gewerblich fahren möchte muß zusätzlich noch die Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren. |
vorgeschriebene Sonderfahrten: |
5 Überland, 2 Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrt |
Dauer der Fahrprüfung: |
85 Minuten |
Vorbesitz: |
Klasse C1 |
Mindestalter |
21 Jahre |
Einschluss: |
BE C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und (bei Vorbesitz D) |
Klasse L
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bbH bis zu 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h bbH und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Besonderheiten: |
keine praktische Fahrprüfung! |
Erwerb: |
direkt |
Einschluss: |
keine |
Klasse T
- Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- ab 16 Jahren bis 40 km/h
- ab 18 Jahren bis 60 km/h für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit Anhängern)
Dauer der Fahrprüfung: |
70 Minuten |
Erwerb |
direkt |
Mindestalter |
16 Jahre |
Einschluss: |
AM, L |