ASF- weniger schwerwiegenden Delikten

Als B-Verstöße (leichtere Verstöße) gelten

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,00€ geahndet wurden.

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmissbrauch
  • Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • Mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

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