ASF- weniger schwerwiegenden Delikten
Als B-Verstöße (leichtere Verstöße) gelten
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,00€ geahndet wurden.
- Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
- Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmissbrauch
- Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
- Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
- Mit abgefahrenen Reifen fahren
- Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus