ASF-schwerwiegenden Delikt
Als A-Verstöße (schwere Verstöße) gelten:
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,00€ geahndet wurden.
- Unfallflucht
- Nötigung
- Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
- Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit)
- Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
- Rotlichtmissachtung
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Überholen im Überholverbot