ASF-schwerwiegenden Delikt

Als A-Verstöße (schwere Verstöße) gelten:

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,00€ geahndet wurden.

  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
  • Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit)
  • Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • Rotlichtmissachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überholen im Überholverbot

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